Ladung zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
am Donnerstag, 12.11.2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus in Wurmannsquick
Öttinger Straße am 29.10.2026 und am 30.10.2026 nicht durchgehend befahrbar, auch nicht Abends, wegen Herstellung einer Straßenquerung für Kanal und Wasseranschluss. (bei Eglsee, Ortseingang)
Voraussichtlich von Donnerstag, 05.11.2026 bis Sonntag, 08.11.2026 Asphaltierungsarbeiten, Öttinger Straße im gesamten Baustellenbereich nicht befahrbar.
Die Planunterlagen (einschließlich geänderter Planunterlagen) zum Planfeststellungsverfahren „Ersatzneubau der 380-kV-Leitung Tann – Pirach (B163) (einschließlich Rückbau der Bestandsleitung B69) und Netzausbaumaßnahmen im Chemiedreieck (Maßnahmenpaket 1) (110 kV)“ sind ab dem 29.10.2026 über den nachfolgenden Link abrufbar:
Ladung zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
am Donnerstag, 22.10.2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus in Wurmannsquick
Ladung zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
am Donnerstag, 01.10.2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus in Wurmannsquick; Schülerehrung ab 19 Uhr
Ladung zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
am Mittwoch, 23.09.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus in Wurmannsquick
Ladung zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
am Donnerstag, 10.09.2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus in Wurmannsquick
Ladung zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
am Donnerstag, 20.08.2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus in Wurmannsquick
Markt Wurmannsquick
Der Markt Wurmannsquick sucht
zum 01.09.2026 eine
Reinigungskraft (m/w/d)
für das Rathaus Wurmannsquick
Arbeitsverhältnis ist unbefristet,
wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10,00 Stunden
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 10.08.2026 an:
Markt Wurmannsquick, Marktplatz 30, 84329 Wurmannsquick
oder per Mail an
Georg Thurmeier, 1. Bürgermeister
Ein Wespen- oder Hornissennest am Haus oder im Garten sorgt oft für Verunsicherung. In den meisten Fällen besteht jedoch kein Grund für einen Einsatz der Feuerwehr.
Die Entfernung oder Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern ist gesetzlich geregelt und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes bzw. der Unteren Naturschutzbehörde. Dort erhalten Sie Informationen zum richtigen Vorgehen sowie – falls erforderlich – die Kontaktdaten von Hornissen- und Wespenberatern oder geeigneten Fachfirmen.
Bitte versuchen Sie nicht, Nester eigenständig zu entfernen oder zu zerstören. Wespen und insbesondere Hornissen stehen unter gesetzlichem Schutz.
Ausführliche Informationen, Hinweise zum richtigen Verhalten sowie die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes: https://www.rottal-inn.de/umwelt-natur/artenschutz-natur/tiere/wespen-und-hornissen/
Ladung zur öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates
am Donnerstag, 09.07.2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus in Wurmannsquick
