Aktueller Hinweis, Wespen und Hornissen: 

Ein Wespen- oder Hornissennest am Haus oder im Garten sorgt oft für Verunsicherung. In den meisten Fällen besteht jedoch kein Grund für einen Einsatz der Feuerwehr.

Die Entfernung oder Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern ist gesetzlich geregelt und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes bzw. der Unteren Naturschutzbehörde. Dort erhalten Sie Informationen zum richtigen Vorgehen sowie – falls erforderlich – die Kontaktdaten von Hornissen- und Wespenberatern oder geeigneten Fachfirmen.

Bitte versuchen Sie nicht, Nester eigenständig zu entfernen oder zu zerstören. Wespen und insbesondere Hornissen stehen unter gesetzlichem Schutz.

Ausführliche Informationen, Hinweise zum richtigen Verhalten sowie die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes: https://www.rottal-inn.de/umwelt-natur/artenschutz-natur/tiere/wespen-und-hornissen/