Anmeldung Faschingszug 2023 am 19.02.2023

Füllen Sie bitte dieses Formular aus für eine verbindliche Anmeldung:

A. Angaben Teilnehmer

Bitte Namen eingeben!
Anzahl der Teilnehmer angeben!
Bitte Motto eingeben!
Bitte Art der Teilnahme auswählen!
Bitte Namen des Verantwortlichen eingeben!
Bitte gültige Telefonnummer eingeben!
Bitte Straße und Hausnummer eingeben!
Bitte PLZ und Ort eingeben!
Bitte gültige E-Mailadresse eingeben!

B. Angaben Fahrer und Fahrzeug

Bitte Namen des Fahrers eingeben!
Bitte Führerscheinklasse des Fahrers angeben!
Bitte Kennzeichen des Fahrzeuges und Anhängers angeben!
Bitte gültige Telefonnummer eingeben!
Bitte Straße und Hausnummer eingeben!
Bitte PLZ und Ort eingeben!

C. Bestätigung Teilnahmebedingungen

 

Bitte Nachricht eingeben!
Bitte Teilnahmebedingungen akzeptieren!
Ungültige Eingabe

Teilnahmebedingungen

Die Anfahrt und Aufstellung der Motivwagen (=Zugfahrzeug mit Anhänger) erfolgt von der Langenecker Straße (PAN 31) kommend über die Schulstraße. Die Zugaufstellung beginnt ab 12 Uhr in der Simbacher Straße (PAN 8).


Fußgruppen und Einzelpersonen stellen sich ab 12 Uhr in der Friedenslinde auf. Die Simbacher Straße mit den anliegenden Gehwegen sind für Zuschauer und die Motivwägen freizuhalten.

Der Faschingsumzug beginnt um 13:33 Uhr.

Auf Motivwägen sind „harte“ Getränke, sprich hochprozentig alkoholische Getränke wie Schnäpse, Vodka oder Weinbrände, nicht gestattet. Vor dem Umzug werden diesbezüglich Kontrollen durch den Veranstalter durchgeführt. Es sind am Motivwagen ausreichend alkoholfreie Getränke vorzuhalten und allen Teilnehmern am Wagen zur Verfügung zu stellen. Auf Glas ist möglichst zu verzichten. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, va. hinsichtlich alkoholischer Getränke, ist sicherzustellen.

Die Lautstärke der mitgeführten Musikanlagen ist bei der Aufstellung und während des Umzuges auf 90 dB/A zu begrenzen.

Für die Fahrzeuge gilt: Es dürfen nur zugelassene oder von der Zulassung befreite, verkehrssichere Fahrzeuge, die der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die den besonderen Anforderungen des Umzuges entsprechen, eingesetzt werden. Über das Erfordernis eines Gutachtens sollte mit einem Sachverständigen (z.B. GTÜ, TÜV, DEKRA, …) Rücksprache gehalten werden.

Fahrzeuge und Anhänger, die wesentlich verändert wurden müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden. Das Gutachten ist am Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Insbesondere

  • müssen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen während der An- und Abfahrt vollständig vorhanden und betriebsbereit sein,
  • dürfen Anhänger nur hinter solchen Zugfahrzeugen mitgeführt werden, die hierfür geeignet sind sicher zu fahren und wirkungsvoll zu bremsen,
  • ist auf die zulässigen Anhängelast und Stützlast zu achten,
  • müssen die Fahrzeuge mit einer Betriebs- und Feststellbremse ausgerüstet sein,
  • ist der Halter sowie Führer des Fahrzeuges dafür verantwortlich, dass durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten oder Veränderungen die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Bedienfähigkeit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden.

Die Führer der eingesetzten Fahrzeuge

  • müssen im Besitz einer dafür gültigen Fahrerlaubnis sein,
  • müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben,
  • dürfen während des Umzuges maximal mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • sind dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug während des Zuges von ausreichend nüchternem Personal mit Warnwesten, mindestens 6 Personen begleitet wird.

Mitfahrende Personen dürfen erst innerhalb der gesperrten Zugstrecke auf den Wagen mitfahren. Außerhalb der Zugstrecke gilt die StVO.

Zur Vermeidung von Unfällen müssen bei jeder Fahrzeugachse links und rechts Begleitpersonen die Räder absichern. Eine geregelte Meldekette zum Fahrer (z.B. zum Stoppen des Fahrzeugs) ist abzustimmen und während der Dauer des Umzuges aufrecht zu erhalten.