Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren (ab 01.08.2021)
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummer 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
- Die Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke, Anhänger werden nicht berechnet, für:
Einen MTW/MZF 2.80 Euro
Ein TSF/TSF GW1 3.50 Euro
Ein SW 1000 3.50 Euro
Ein LF 10/6 6.00 Euro
Ein TLF 16/25 6.00 Euro
- Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstungen abzugelten, die zwar zu den Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinfluss werden. Anhänger werden nicht berechnet.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen- berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für:
Ein MTW/MZF 23.00 Euro
Ein TSF/TSF L 71.00 Euro
Ein SW 1000 71.00 Euro
Ein LF 10/6 109.00 Euro
Ein TLF 16/25 98.00 Euro
- Personalkosten
(1) Die Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrhaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
(2) Für jeden ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (einschließlich Führungskräfte) werden als Personalkosten 20.00 Euro je Stunde festgesetzt.
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistende wir verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigung nach Art.11 BayFwG. Wegen Art.2Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung das Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
(3) Für die Durchführung von Sicherheitswachen gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG durch ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende werden die Sätze nach dem Art. 11 Abs.4 AV BayFwG je Stunde Wachdienst erhoben.
Für angefangene werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stunden berechnet.
Der Stundensatz beträgt 11.00 Euro.
4) Atemschutzwerkstatt
Der Markt Wurmannsquick unterhält keine eigene Atemschutzwerkstatt. Es gelten somit die Sätze der Wartungsverträge mit anderen Feuerwehren. Sie betragen zur Zeit:
Prüfgebühr pro Atemschutzgerät incl. Lungenautomat: 19.00 Euro
Wartungsgebühr
pro Atemschutzgerät incl. Lungenautomat: 19.00 Euro
Prüfgebühr für weiteren Lungenautomat: 9.50 Euro
Wartungsgebühr für einen weiteren Lungenautomat: 9.50 Euro
Prüfgebühr pro Atemschutzmaske: 6.50 Euro
Wartungsgebühr pro Atemschutzmaske: 6.50 Euro
Wartungsgebühr pro Fluchthaube: 10.00 Euro
Prüfgebühr pro CSA: 50.00 Euro
Wartungsgebühr pro CSA: 50.00 Euro
Flaschenfüllung pro Liter 200 bar: 1.50 Euro
Flaschenfüllung pro Liter 300 bar: 1.60 Euro
Arbeitszeit je Stunde: 40.00 Euro
Ersatzteile: Zum Selbstkostenpreis zuzüglich 10 % Verwaltungskosten.
5) Leistungen der Schlauchwerkstatt
Waschen, Trocknen, Prüfen und Wickeln eines
B-,C-, oder D-Schlauches mit Kompaktanlage 13,00 Euro
Einbinden eines A-, B-, C- oder D-Kupplung 6,00 Euro
Ersatzteile: Zum Selbstkostenpreis zuzüglich 10 % Verwaltungskosten
6) Gerätekosten
Bei allen anderen Geräten (z.B. Notstromaggregat, Tauchpumpen, ect.) werden die anfallenden Kosten nach Rücksprache mit dem Markt Wurmannsquick ermittelt und festgesetzt.
7) Aufwendungsgebühren für Material
Alle Material- und sonstige Aufwendungen wie z.B. der Ersatz von Schutzanzügen, weitere Entsorgungskosten ect., werden zum Wiederbeschaffungswert zuzüglich 10 % Verwaltungs- und Lagerkosten weiterverrechnet.