Niederschrift über die Sitzung
des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 09.07.2026 im
Sitzungssaal des Rathauses in Wurmannsquick.
Beginn: 19:00 Uhr
Ende : 22:00 Uhr
Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister Georg Thurmeier;
Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Rudi Prex, Günter Eckbauer, Ulrich Hansbauer, Stefan Kolbeck, Christoph Laibinger, Andrea Lohr, Fritz Lohr, Johannes Rettenbeck, Sepp Rettenbeck, Andreas Ries, Andreas Wenzeis, Martin Wimmer;
Nicht anwesend waren: Markus Berghammer, Rainer Hausladen, Andrea Sextl;
Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier
Schriftführer: Martin Irregen
Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g
1. Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungsniederschrift vom 18.06.2026, der einstimmig genehmigt wurde.
Abstimmung: 14 : 0
2.Informationen
- Termin Straßenbau-Rundfahrt ist am 15.07.2026 um 18:00 Uhr
3. Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045;
Bürgermeister Thurmeier stellt das Schreiben der Bürgerinitiative „Energie Dialog“ vor. Hier wird ausführlich Stellung zur den beiden Stromausbauprojekten P474 (Energiewende ChemDelta) und P718 (Gleichstromleitung Deutschland - Griechenland) genommen.
Die Bürgerinitiative bittet die betroffenen Gemeinden um Unterstützung der von Ihnen geforderten Punkte.
Der Marktgemeinderat beschließt, die vorgelegte Stellungnahme zu unterstützen und an die betreffenden Stellen zu schicken.
Abstimmung: 14 : 0
4. Bauleitplanung, Änderung FNP Deckblatt Nr. 17 „SO Photovoltaikpark Putting“: Abwägung und Behördenbeteiligung;
Bürgermeister Thurmeier stellt die Abwägungsvorschläge des Büros Team Umwelt und Landschaft aus Deggendorf vor:
Die Anregungen der Beteiligten sind im Folgenden stichpunktartig zusammenfassend wiedergegeben. Der volle Umfang liegt der Gemeinde vor, wurde dort zur dort Kenntnis genommen und in eigener Entscheidung dem gemeindlichen Gremium zugänglich gemacht. Soweit einzelne Inhalte der Stellungnahmen hier nicht aufgeführt sind, waren diese seitens des Planverfassers nicht zu kommentieren.
Relevante Anregungen und Bedenken Vorschlag zur weiteren planerischen Behandlung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.Isar-Pfarrkirchen (Herr Ohlenforst, 18.06.2026)
Bereich Landwirtschaft:
Die geplante Freiflächen-PV soll in unmittelbarer Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb des Flächeneigentümers errichtet werden. Seitens des Landwirts bestehen keine Einwände.
Ein Feldstück südlich des geplanten Areals, abgegrenzt durch einen Feldweg, wird von einem weiteren Landwirt bewirtschaftet, die Bewirtschaftung wird durch die geplante Nutzungsänderung nicht beeinträchtigt.
Aus landwirtschaftlicher Sicht liegt ein schlüssiger Kriterienkatalog vor. Laut vorliegendem Umweltbericht wird für die Änderung in ein Sondergebiet die Ackerfläche in „extensiv genutztes Grünland mit Modulüberstellung“ umgewandelt. Wir begrüßen die Vereinbarung einer Rückbauverpflichtung, da folglich die in Anspruch genommene Ackerfläche nicht dauerhaft der Landwirtschaft entzogen wird.
Es bestehen keine Einwände aus landwirtschaftlicher Sicht.
Bereich Forst:
Wir verweisen auf unserer Stellungnahme vom Juli 2025 (Gz. AELF-LP-4612-30-34-1). Die ehemaligen Waldflächen (Rodungsbescheid vom 03.03.2025, Gz. AELF LP 7711.5-30-2, Vollzug der Ersatzaufforstungen bisher vom Eigentümer nicht gemeldet) sind im Wesentlichen nun ausgenommen von der Planung. Dies begrüßen wir!
Der Waldspitz mit rund 1.200 qm wurde in den zurückliegenden Jahren schrittweise entwaldet, jedoch nicht zur Rodung (s.o.) beantragt. Dadurch ist ein isoliertes Feldgehölz entstanden (wenn auch in Realität nicht ersichtlich, da illegal gerodet und umgenutzt) und hat so seine Waldeigenschaft nach Art. 2 BayWaldG verloren. Mit Rodungsbescheid vom 03.03.2025 (Gz. AELF LP 7711.5-30-2) wurde festgehalten, dass dieses Feldgehölz zu erhalten, ggf. Wiederherzustellen, ist.
Ob bzw. unter welcher Maßgabe das Feldgehölz entfernt werden darf, liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Im Übrigen besteht mit der jetzigen Planung Einverständnis.
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Die Untere Naturschutzbehörde stimmt der Planung vollumfänglich zu.
Beschlussvorschlag Kenntnisnahme
Regierung von Niederbayern (Frau Hartmann, 01.06.2026)
Die Gemeinde Wurmannsquick beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Putting“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 17 erfolgt im Parallelverfahren. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Der geplante Geltungsbereich mit einer ursprünglichen Größe von ca. 3,45 ha wurde auf ca. 3,1 ha verkleinert.
Die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 02.07.2025 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum geplanten Vorhaben bereits Stellung genommen. Dabei wurde u.a. angemerkt, dass aufgrund von der Überplanung eines geschützten Biotops der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Gemäß überarbeiteten Planungsunterlagen wurde der Geltungsbereich von der Gemeinde soweit angepasst, dass keine Waldflächen überplant werden. Berührt wird nun lediglich ein kleines Feldgehölz in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Dies wird zur Kenntnis genommen.
Ziele der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen.
Hinweise:
Wir bitten darum, künftig regelmäßig Beschlussbuchauszüge zu übermitteln, damit wir nachvollziehen können, wie im Rahmen der Abwägung mit den von uns eingebrachten Aspekten umgegangen wurde.
Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre Unterstützung. Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag Kenntnisnahme
Landratsamt Rottal-Inn – Umwelt und Natur (Frau Gumpendobler, 22.05.2026)
Die Gemeinde Wurmannsquick beabsichtigt die 17. Änderung des FNP und Aufstellung des zugehörigen BP zur Ausweisung eines Sondergebiets, um die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu er-möglichen. Im Zuge einer ersten Planung wurde von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde Überarbei-tungsbedarf insbesondere bezüglich artenschutzrechtlicher Belange festgestellt. Der Vorhabenträger beauftragte daraufhin ein Fachbüro mit der Überarbeitung und Anpassung des Bebauungsplanes. In diesem Zuge änderte sich auch der Geltungsbereich, wonach der B-Plan nun erneut im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ausgelegt wird. Die Anpassungen erfolgten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Nach der Überarbeitung bestehen von hiesiger Seite keine Einwände gegen die 17. Flächennutzungs-planänderung sowie den zugehörigen Bebauungsplan „SO PV Putting“ (BLP-774-2025).
Hinweis:
Wir empfehlen der Gemeinde die Sicherung der Kompensationsmaßnahmen über einen Grundbucheintrag, da sich die Flächen im Eigentum Dritter befinden. Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag Kenntnisnahme
Bayernwerk Netz GmbH (Herr Ritt, 20.05.2026)
Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbereich befinden sich keine von uns betriebene Anlagen, welche für das Vorhaben relevant sind. Losgelöst von möglichen Festlegungen zu einem Netzanschluss- bzw. Verknüpfungs-punkt mit dem Stromnetz der allgemeinen Versorgung im Rahmen dieser Bauleitplanung erfolgt diese Festlegung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. EEG, KWK-G. Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag Kenntnisnahme
Keine Anregungen und Bedenken:
• Polizeiinspektion Eggenfelden (Herr Englert, 13.05.2026)
• Markt Tann (Herr Klein, 22.05.2026)
• Gemeinde Mitterskirchen (Frau Bloch, 11.06.2026)
• TenneT TSO GmbH (Herr Orth, 29.06.2026)
Der Marktgemeinderat beschließt: Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zum Flächennutzungsplan Deckblatt 17 Solarpark Putting abgewogen. Die Beschlussvorschläge zum Flächennutzungsplan Deckblatt 17 Solarpark Putting werden zum Beschluss erhoben.
Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf für den Flächennutzungsplan Deckblatt 17 „SO Solarpark Putting“ des ARCH. Büros Team Umwelt Landschaft GbR in der Fassung vom 09.07.2026 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Abstimmung: 14 : 0
5. Bauleitplanung, Bebauungsplan „SO Photovoltaikpark Putting“: Abwägung und Behördenbeteiligung;
Bürgermeister Thurmeier stellt die Abwägungsvorschläge des Büros Team Umwelt und Landschaft aus Deggendorf vor:
Die Anregungen der Beteiligten sind im Folgenden stichpunktartig zusammenfassend wiedergegeben. Der volle Umfang liegt der Gemeinde vor, wurde dort zur Kenntnis genommen und in eigener Entscheidung dem gemeindlichen Gremium zugänglich gemacht. Soweit einzelne Inhalte der Stellungnahmen hier nicht aufgeführt sind, waren diese seitens des Planverfassers nicht zu kommentieren.
Relevante Anregungen und Bedenken Vorschlag zur weiteren planerischen Behandlung
Landratsamt Rottal-Inn – Umwelt und Natur (Frau Gumpendobler, 22.05.2026)
Die Gemeinde Wurmannsquick beabsichtigt die 17. Änderung des FNP und Aufstellung des zugehörigen BP zur Ausweisung eines Sondergebiets, um die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu er-möglichen. Im Zuge einer ersten Planung wurde von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde Überarbei-tungsbedarf insbesondere bezüglich artenschutzrechtlicher Belange festgestellt. Der Vorhabenträger beauftragte daraufhin ein Fachbüro mit der Überarbeitung und Anpassung des Bebauungsplanes. In diesem Zuge änderte sich auch der Geltungsbereich, wonach der B-Plan nun erneut im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ausgelegt wird. Die Anpassungen erfolgten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Nach der Überarbeitung bestehen von hiesiger Seite keine Einwände gegen die 17. Flächennutzungs-planänderung sowie den zugehörigen Bebauungsplan „SO PV Putting“ (BLP-774-2025).
Hinweis:
Wir empfehlen der Gemeinde die Sicherung der Kompensationsmaßnahmen über einen Grundbucheintrag, da sich die Flächen im Eigentum Dritter befinden. Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag Kenntnisnahme
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.Isar-Pfarrkirchen (Herr Ohlenforst, 18.06.2026)
Bereich Landwirtschaft:
Die geplante Freiflächen-PV soll in unmittelbarer Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb des Flächeneigentümers errichtet werden. Seitens des Landwirts bestehen keine Einwände.
Ein Feldstück südlich des geplanten Areals, abgegrenzt durch einen Feldweg, wird von einem weiteren Landwirt bewirtschaftet, die Bewirtschaftung wird durch die geplante Nutzungsänderung nicht beeinträchtigt.
Aus landwirtschaftlicher Sicht liegt ein schlüssiger Kriterienkatalog vor. Laut vorliegendem Umweltbericht wird für die Änderung in ein Sondergebiet die Ackerfläche in „extensiv genutztes Grünland mit Modulüberstellung“ umgewandelt. Wir begrüßen die Vereinbarung einer Rückbauverpflichtung, da folglich die in Anspruch genommene Ackerfläche nicht dauerhaft der Landwirtschaft entzogen wird.
Es bestehen keine Einwände aus landwirtschaftlicher Sicht.
Bereich Forst:
Wir verweisen auf unserer Stellungnahme vom Juli 2025 (Gz. AELF-LP-4612-30-34-1). Die ehemaligen Waldflächen (Rodungsbescheid vom 03.03.2025, Gz. AELF LP 7711.5-30-2, Vollzug der Ersatzaufforstungen bisher vom Eigentümer nicht gemeldet) sind im Wesentlichen nun ausgenommen von der Planung. Dies begrüßen wir!
Der Waldspitz mit rund 1.200 qm wurde in den zurückliegenden Jahren schrittweise entwaldet, jedoch nicht zur Rodung (s.o.) beantragt. Dadurch ist ein isoliertes Feldgehölz entstanden (wenn auch in Realität nicht ersichtlich, da illegal gerodet und umgenutzt) und hat so seine Waldeigenschaft nach Art. 2 BayWaldG verloren. Mit Rodungsbescheid vom 03.03.2025 (Gz. AELF LP 7711.5-30-2) wurde festgehalten, dass dieses Feldgehölz zu erhalten, ggf. Wiederherzustellen, ist.
Ob bzw. unter welcher Maßgabe das Feldgehölz entfernt werden darf, liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Im Übrigen besteht mit der jetzigen Planung Einverständnis.
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Die Untere Naturschutzbehörde stimmt der Planung vollumfänglich zu.
Beschlussvorschlag Kenntnisnahme
Regierung von Niederbayern (Frau Hartmann, 01.06.2026)
Die Gemeinde Wurmannsquick beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarpark Putting“. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 17 erfolgt im Parallelverfahren. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Der geplante Geltungsbereich mit einer ursprünglichen Größe von ca. 3,45 ha wurde auf ca. 3,1 ha verkleinert.
Die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 02.07.2025 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum geplanten Vorhaben bereits Stellung genommen. Dabei wurde u.a. angemerkt, dass aufgrund von der Überplanung eines geschützten Biotops der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ein besonderes Gewicht beizumessen ist. Gemäß überarbeiteten Planungsunterlagen wurde der Geltungsbereich von der Gemeinde soweit angepasst, dass keine Waldflächen überplant werden. Berührt wird nun lediglich ein kleines Feldgehölz in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Dies wird zur Kenntnis genommen.
Ziele der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen.
Hinweise:
Wir bitten darum, künftig regelmäßig Beschlussbuchauszüge zu übermitteln, damit wir nachvollziehen können, wie im Rahmen der Abwägung mit den von uns eingebrachten Aspekten umgegangen wurde.
Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre Unterstützung. Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag Kenntnisnahme
Bayernwerk Netz GmbH (Herr Ritt, 20.05.2026)
Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbereich befinden sich keine von uns betriebene Anlagen, welche für das Vorhaben relevant sind. Losgelöst von möglichen Festlegungen zu einem Netzanschluss- bzw. Verknüpfungs-punkt mit dem Stromnetz der allgemeinen Versorgung im Rahmen dieser Bauleitplanung erfolgt diese Festlegung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. EEG, KWK-G. Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag Kenntnisnahme
Keine Anregungen und Bedenken:
• Polizeiinspektion Eggenfelden (Herr Englert, 13.05.2026)
• Markt Tann (Herr Klein, 22.05.2026)
• Landratsamt Rottal-Inn – Technische Abteilung, Tiefbauabteilung, Technischer Umweltschutz (Frau Loher, 10.06.2026)
• Gemeinde Mitterskirchen (Frau Bloch, 11.06.2026)
• Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn (Frau Brinninger, 15.05.2026)
• TenneT TSO GmbH (Herr Orth, 29.06.2026)
Der Marktgemeinderat beschließt: Die öffentlichen und privaten Belange der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wurden gemäß den Beschlussvorschlägen zum Bebauungsplan Solarpark Putting abgewogen. Die Beschlussvorschläge zum Bebauungsplan Solarpark Putting werden zum Beschluss erhoben.
Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf für den Bebauungsplan „SO Solarpark Putting“ des ARCH. Büros Team Umwelt Landschaft GbR in der Fassung vom 09.07.2026 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Abstimmung: 14 : 0
6. Gemeinde Zeilarn, Änderung des FNP „GE Kellndorf-Babing III“ – Behördenbeteiligung;
Die Gemeinde Zeilarn bittet um eine Stellungnahme zur Änderung des FNP „GE Kellndorf“.
Der Marktgemeinderat beschließt: Zur vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans wird keine Stellungnahme abgegeben.
Abstimmung: 14 : 0
7. Gemeinde Zeilarn, Aufstellung BP „GE Kellndorf-Babing III“ – Behördenbeteiligung;
Die Gemeinde Zeilarn bittet um eine Stellungnahme zur Aufstellung des BP „GE Kellndorf“.
Der Marktgemeinderat beschließt: Zur vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplans wird keine Stellungnahme abgegeben.
Abstimmung: 14 : 0
8. Stadt Eggenfelden, Bauleitplanverfahren „Gern-Ebenfeld Erweiterung“- Behördenbeteiligung;
Die Stadt Eggenfelden bittet um eine Stellungnahme zur Erweiterung des BP „Gern - Ebenfeld“.
Der Marktgemeinderat beschließt: Zur vorliegenden Erweiterung des Bebauungsplans wird keine Stellungnahme abgegeben.
Abstimmung: 14 : 0
9. Antrag Feuerwehren für Zuschuss Führerschein;
Bürgermeister Thurmeier stellt dem Marktgemeinderat den gemeinsamen Antrag der FFW Wurmannsquick und Martinskirchen vor.
Die Feuerwehren Martinskirchen und Wurmannsquick, beantragen gemeinsam einen Zuschuss für den Erwerb und die Verlängerung des Führerscheins der Klasse C für geeignete Einsatzkräfte.
Bis auf wenige Einsatzkräfte, die den Führerschein auch beruflich nutzen, müssen die übrigen Kameradinnen und Kameraden die Kosten für den Erwerb bzw. die Verlängerung der Führerscheinklasse C vollständig privat tragen.
Für die Führung des TSF-L der Feuerwehr Martinskirchen sowie des LF 10 und HLF 20 der Feuerwehr Wurmannsquick ist aufgrund der jeweiligen zulässigen Gesamtmasse der Führerschein der Klasse C erforderlich.
Um die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen, ist eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fahrzeugführer notwendig. Nur so kann die Verfügbarkeit von Maschinisten im Einsatz- und Übungsdienst zuverlässig gewährleistet werden.
Die beiden Feuerwehren bitten die Marktgemeinde daher um die Gewährung eines finanziellen Zuschusses zur Entlastung der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte und zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit ihrer Feuerwehren.
Vorschlag zur Kostenteilung zwischen Feuerwehren und Marktgemeinde:
• Kostenteilung 50/50 zwischen Fahrer und Gemeinde
• Zuschuss nur für Führerscheine Klasse C, kein CE bzw. Module
• Je Feuerwehrfahrzeug über 7,5t wird innerhalb von 5 Jahren ein Führerschein Klasse "C" bezuschusst
• Bei nicht bestandener Prüfung werden die Kosten für eine Wiederholungsprüfung nicht übernommen
• Jeder Fahrer mit C-Schein und Maschinistenkurs erhält anteilmäßig die Verlängerungskosten
• Voraussetzungen: - Mindestalter 21 Jahre - aktives Feuerwehrmitglied - Maschinistenkurs muss vorliegen bzw. innerhalb von 3 Jahren durchgeführt werden.Führerschein der jeweiligen Fahrzeugklasse ist Voraussetzung zur Teilnahme am Maschinistenkurs.
Beispielrechnung für Feuerwehr Wurmannsquick:
• Kosten pro neuen Führerschein „C“ 4.000 €
• Verlängerung Führerschein (alle 5 Jahre) 250 €
• Aktuell Maschinisten mit C-Schein 14 Fahrer
• Fahrzeuge über 7,5t 2 Fahrzeuge
Der Marktgemeinderat beschließt:
Die Führerscheine werden wie im Vorschlag zur Kostenteilung beschrieben durch die Marktgemeinde bezuschusst.
Abstimmung: 14 : 0
10. XXX: Bauantrag Kälberstall;
XXX, stellt einen Bauantrag für den Neubau eines Kälberstalles auf ihrem Grundstück Flur-Nr. 591 Gem. Hickerstall.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
11. XXX: Bauantrag Milchviehlaufstall;
XXX, stellt einen Bauantrag für den Neubau eines Milchviehlaufstalles auf ihrem Grundstück Flur-Nr. 591 Gem. Hickerstall.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
12. XXX, Ersatzbau Nebengebäude: Bauantrag;
XXX, stellt einen Bauantrag für die Errichtung eines Ersatzbaus für ein Nebengebäude auf seinem Grundstück Flur-Nr. 1054 Gem. Lohbruck.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
13. XXX, Logistikhalle: Bauantrag;
XXX stellt einen Bauantrag für die Errichtung eines Neubaus für eine Logistikhalle auf seinem Grundstück Flur-Nr. 410/2 Gem. Hirschhorn.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
14. XXX: Bauantrag;
XXX, stellen einen Bauantrag für die Errichtung eines Legehennenstalls mit Mistlager auf ihrem Grundstück Flur-Nr. 559 Gem. Hirschhorn.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
15. XXX, Zaunanlage: Bauantrag;
XXX, stellt einen Bauantrag für die Errichtung einer Zaunanlage auf ihrem Grundstück Flur-Nr. 113/2 Gem. Hirschhorn.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
16. XXX, Gartenhütte: Bauantrag;
XXX, stellt einen Bauantrag für die Errichtung einer Gartenhütte auf ihrem Grundstück Flur-Nr. 1395/1 Gem. Hickerstall.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
17. Sonstiges:
- Angebot Akustikanlage Schule
Bürgermeister Thurmeier stellt das Angebot der Kreiskott Tontechnik GmbH aus Pfarrkirchen vor.
Der Marktgemeinderat beschließt: Die Akustikanlage wird bei der Fa. Kreiskott zum Angebotspreis von 3.646,99 € brutto erworben, falls der Schulverband zustimmt.
Abstimmung: 14 : 0
- Angebot Feinreinigung Schule
Bürgermeister Thurmeier stellt das Nachtragsangebot der Firma MP Gebäudereinigung aus Hengersberg vor.
Der Marktgemeinderat beschließt: Die Feinreinigung der Schule wird zum Angebotspreis von 12.852,- € brutto als Nachtrag bei der Fa. MP Gebäudereinigung aus Hengersberg vergeben.
Abstimmung: 14 : 0
- Straße Skilift/Hirschhorn
Bürgermeister Thurmeier stellt den Plan für den Wegeneubau vom Skilift nach Hirschhorn vor.
Der Weg ist rein privat, es besteht keine Widmung. Die Fa. Tennet baut zum Pauschalpreis von 9.000,- € brutto den Weg mit ca. 400 Meter. Die Grundstückseigentümer sind alle einverstanden.
Der Marktgemeinderat beschließt: Der Auftrag wird an die Firma Tennet zum Angebotspreis von 9.000,- € brutto erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
18. Wünsche und Anträge:
Ries: Wann wird der Haushalt 2026 vorgelegt?
Wenzeis: Mülleimer ausleeren
Vorsitzender: ………………………………… Schriftführer:……………………………………