Niederschrift über die Sitzung
des Marktgemeinderates am Mittwoch, den 26.02.2025 im
Sitzungssaal des Rathauses in Wurmannsquick.
Beginn: 19:30 Uhr
Ende : 21:30 Uhr
Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister Georg Thurmeier;
Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Rainer Hausladen, Stefan Kolbeck, Christoph Laibinger, Georg Leitner, Fritz Lohr, Robert Meilner, Anton Neumeier, Stephan Reff, Andreas Ries, Andrea Sextl;
Nicht anwesend waren:
3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Ulrich Hansbauer, Andreas Wenzeis;
Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier
Schriftführer: Martin Irregen
Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g
1.Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2025, der einstimmig genehmigt wurde.
Abstimmung: 14 : 0
2.Informationen
- Schulsanierung
Teppichböden werden derzeit verlegt. Im März werden die digitalen Tafeln geliefert und montiert.Umzugstermin im Mai kann nach derzeitiger Abschätzung gehalten werden.
- Schulsprengel Hebertsfelden
Hebertsfelden hat beim RBO und anderen Busunternehmen um ein Angebot für den Schülertransport nach Wurmannsquick angefragt, aber keine Angebote erhalten. Die Busanschlüsse in Eggenfelden wären auch sehr knapp von der Zeit her.
Der Transport war deshalb leider nicht zu organisieren.
Hebertsfelden hat, auch aus Kostengründen, entschieden, die Änderung des Schulsprengels nicht weiter zu verfolgen.
3. Rechtsstellung des 1. Bürgermeisters ab 2026:
Die Rechtsstellung des 1. Bürgermeisters hat sich durch eine Gesetzesänderung im Bayerischen Wahlbeamtengesetz geändert.
Ab 2026 ist der 1. Bürgermeister bei Kommunen über 2500 Einwohner grundsätzlich hauptamtlich, wenn nicht beschlossen wird, dass das Amt ehrenamtlich bleibt.
Die Entscheidung muss mindestens 90 Tage vor der Wahl erfolgen.
Bürgermeister Thurmeier stellt die Unterschiede zwischen Haupt- und Ehrenamt vor und vergleicht die Besoldung.
Bürgermeister Thurmeier stellt den Entwurf der Rechtsstellungssatzung vor.
Der Marktgemeinderat beschließt: Das Bürgermeisteramt soll ab 01.05.2026 hauptamtlich werden. Deshalb auch die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.
Diese Satzung tritt am 01.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 01.05.2020 außer Kraft.
Abstimmung: 14 : 0
Bürgermeister Thurmeier trägt anschließend die zu erlassende Rechtsstellungssatzung vor. Darin wird geregelt, dass der erste Bürgermeister ab 01.05.2026 Beamter auf Zeit ist.
Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung des Marktes Wurmannsquick über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters (Rechtsstellungssatzung)vom 26.02.2025.
Diese Satzung tritt am 01.05.2026 in Kraft.
Abstimmung: 14 : 0
4. Mehrzweckhalle: Weiteres Vorgehen;
Bürgermeister Thurmeier stellt die aktuelle Projektliste des Marktes für die nächsten Jahre vor und erklärt die einzelnen Investitionen.
Voraussichtlich ergibt sich für das Projekt Mehrzweckhalle eine Finanzierungslücke von 1 Million € für die Vereine und die Gemeinde.
Die geplante Halle bringt nach Meinung des Marktrates einen großen Mehrwert für die Gemeinde und wird darum sehr positiv gesehen. Aufgrund der anstehenden Aufgaben muss die Finazierung wohl überlegt sein.
Der Marktgemeinderat beschließt: Die Planungen für das Projekt sollen fortgeführt werden. Eine entgültige Entscheidung, ob und wann das Projekt umgesetzt werden kann, wird nach Aufstellung eines Finazierungsplanes getroffen.
Abstimmung: 14 : 0
5. Änderung Satzung: Einsatzkosten Feuerwehr;
Bürgermeister Thurmeier stellt die Änderungen der Satzung vor.
Bürgermeister Thurmeier stellt die Anlage zur Satzung mit den Preisen alt und neu vor.
Das neue Feuerwehrfahrzeug von Wurmannsquick muss eingepreist werden. Die letzte Satzungsänderung mit Preiserhöhung war 2015.
Der Marktgemeinderat beschließt: Die Änderung der Satzung des Marktes Wurmannsquick über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren
vom 01.03.2025.
Diese Satzung tritt am 01.03.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung des Marktes Wurmannsquick über
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere
Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren“ vom 01.08.2021 außer Kraft.
Abstimmung: 14 : 0
6. Straßensanierung 2025: Vergabe;
Bürgermeister Thurmeier stellt das Ausschreibungsergebnis vor.
Es wurden 4 Angebote abgegeben. Der günstigste Bieter ist die Firma Swietelsky Baugesellschaft mbH zum Angebotspreis von 343.757,48 € Brutto.
Der Marktgemeinderat beschließt: Der Auftrag wird an den günstigsten Bieter, die Firma Swietelsky Baugesellschaft mbH zum Angebotspreis von 343.757,48 € Brutto vergeben.
Abstimmung: 14 : 0
7. Sanierung der Sportplatztstraße Kanal / Wasser: Vergabe;
Bürgermeister Thurmeier stellt das Ausschreibungsergebnis vor. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 14 Firmen angefordert
Es wurden 5 Angebote abgegeben. Der günstigste Bieter ist die Fa. Max Streicher GmbH & Co. KG aA, 94469 Deggendorf zum Angebotspreis von 1.298.296,25 € Brutto.
Der Marktgemeinderat beschließt: Der Auftrag wird an den günstigsten Bieter, die Fa. Max Streicher GmbH & Co. KG aA, 94469 Deggendorf zum Angebotspreis von 1.298.296,25 € Brutto vergeben.
Abstimmung: 14 : 0
8. Sicherheitseinrichtungen Sporthalle: Vergabe;
Dieser Punkt wird vertagt.
9. Schützen Waidmannsheil: Antrag;
Bürgermeister Thurmeier stellt den Antrag des Schützenvereins vor. Es geht um die Unterstützung bei der Anschaffung von zwei Lichtgewehrständen und entsprechenden Gewehren.
Die Anschaffung ist wichtig, da die Kinder erst ab 12 Jahren mit dem Luftgewehr schießen dürfen.
Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 7.184,20 € Brutto.
Bürgermeister Thurmeier schlägt eine Förderung in Höhe von 2.000,- € vor.
Der Marktgemeinderat beschließt: Der Schützenverein erhält für die Anschaffung von zwei Lichtgewehrständen und
entsprechenden Gewehren eine einmalige Förderung in Höhe von 2.000,- € .
Abstimmung: 14 : 0
10. XXX Bauantrag;
XXX am Inn stellt einen Antrag auf Neubau einer Lager und Produktionshalle mit Büro auf seinem Grundstück FlNr. 584/5 Gem. Hirschhorn.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
11. XXX: Bauantrag;
XXX stellt einen Antrag auf Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf seinem Grundstück FlNr. 545 Gem. Hickerstall.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 14 : 0
12. Wünsche und Anträge:
Hausladen:
- Bereich Bücherei soll ein Hinweisschild zum
Schützenheim aufgestellt werden.
- Anfrage ob Antrag für Tempo 50 für die Ortseinfahrt Simbacher Straße gestellt werden soll?
Vorsitzender: ………………………………… Schriftführer:……………………………………