Sitzungsprotokoll vom 23.06.2016

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 23.06.2016 im

Rathaus in Wurmannsquick.

 

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

  1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Dr. Armin Bauhuber, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Rainer Hausladen, Johann Joachimbauer, Stephan Reff, Andreas Ries, Florian Wald, Erwin Werner;

Nicht anwesend waren: Hermann Dorfner, Fritz Lohr, Maria Sextl, Josef Strobl, Franz Weinfurtner;

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: W. Schreiber

 

  1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der einstimmig genehmigt wurde.

Abstimmung: 11 : 0

 

  1. Information:

-kommunale Verkehrsüberwachung, Beginn am 01.07.

-neue Stromlieferverträge nach erfolgter Ausschreibung

 durch Fa. Kubus

-Baugrundstücke in Rogglfing, Sportplatzsiedlung II

 

(MGR Ries nimmt ab jetzt an der Sitzung teil.)

 

  1. Bebauungsplan Eglsee V: Vorstellung

 Herr Ing. Breinl stellt anhand einer Präsentation seine Konzepte für die Bebauung im Baugebiet Eglsee V vor. Zu Beginn seiner Ausführungen ging Herr Breinl auf die Anbindung des neuen Baugebietes an die bestehende Siedlung

ein. Der Zugang erfolgt für die Bauparzellen Nr.2 bis 7 über den Wendehammer am Ende der Purmannstraße und für die Parzellen Nr. 1 und 8 über die Zufahrt zum Grundstück Purmannstraße 10. Sodann wurde die Gebäudetypologie vorgestellt. Es sind 2 Gebäudetypen (Haustyp A und Haustyp B) vorgesehen. Beim Haustyp A handelt es sich um ein Gebäude mit Kniestock und einer maximalen Traufwandhöhe talseitig von 4,70 m. Beim Haustyp B handelt es sich um ein Gebäude mit 2 Vollgeschossen und einer maximalen Wandhöhe talseitig von 5,50 – 6,00 m.

Die vorgesehenen textlichen Festsetzungen wurden anschließend vorgestellt und diskutiert. Es bestand Einigkeit darüber, auf die Einhaltung der Festsetzungen ein besonderes Augenmerk zu richten. Die müsse bereits beim Verkauf der einzelnen Bauparzellen an die Grundstücksinteressenten erfolgen. An die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen soll ein strenger Maßstab angelegt werden. Im Besonderen wurden die Festsetzungen über die zulässigen Abgrabungen und Aufschüttungen in den Baugrundstücken besprochen. Diese sind bis maximal 0,75m zulässig, in bestimmten Bereichen jedoch bis max. 1,5m. Das direkte Aneinandergrenzen von Abgrabung und Aufschüttung ist unzulässig, ebenso Geländeterrassierungen oder Geländestufen an den Grundstücksgrenzen.

Die Erstellung von Garagen im Rahmen der Abstandsflächenregelung nach der BayBO wurde eingehend besprochen. Der Vorschlag des Planers, grenznahe Garagen nur in einem Mindestabstand von 1,0 m gemessen von der Grundstücksgrenze zuzulassen wurde mit 9 zu 3 Stimmen angenommen. Doppelhäuser werden im Baugebiet nicht zugelassen. Die Bedachung der Häuser erfolgt nur durch symetrische Satteldächer mit einer Dachneigung von 15 bis 32 Grad. Bei Garagen, Carports und Nebengebäuden sind auch angelehnte Pultdächer mit entsprechender Dachneigung zulässig.

Über die Beseitigung des Niederschlagswassers durch Zwischenspeicherung in einer Zisterne mit einem Volumen von 4 cbm und anschließender Ableitung in den Regenwasserkanal wurde beraten. Nach dem Vorschlag von Herrn Breinl muss die Zwischenspeicherung in der Zisterne erfolgen. Nach Meinung des Marktgemeinderates soll diese Bestimmung in eine Kann-Bestimmung umgewandelt werden. In der Abstimmung über diese Festsetzung wurde die Umwandlung der Muss-Bestimmung in eine Kann-Bestimmung mit 11 : 1 Stimmen auch beschlossen.

Herr Breinl wird als nächstes die besprochenen bzw. beschlossenen Änderungen in die Festsetzungen einarbeiten. Anschließend werden Bgm. Thurmeier und Herrn Breinl ein Vorgespräch mit dem Landratsamt –Bauamt- Rottal-Inn führen.

 

  1. Bauhof: Ankauf Baustellensicherung;

Die bisher vom Bauhof verwendete Baustellenabsicherung ist nicht mehr zulässig. Die Fa. Bremicker bietet eine neue Baustellensicherung bestehend aus 16 Fußplatten, 16 TL-Leitbaken RA1, 16 LED Lampen, 6 Absturzsicherungen und Zubehör zum Preis von brutto 2.409,94 € an.

Der Marktgemeinderat beschließt: Bei der Fa. Bremicker aus Weilheim wird die Baustellensicherung zum angebotenen Preis gekauft.

Abstimmung: 12 : 0

 

 

  1. Bauhof: Ankauf Kernbohrgerät;

Der Marktgemeinderat beschließt: Für den Bauhof wird bei der Fa. Berger Baubedarf in Eggenfelden ein Kernbohrgerät Eibenstock Diamant DBE 300 sowie eine Diamannt-Nass-Bohrkrone mit 151mm Durchmesser zum Angebotspreis von brutto 1.999,20 € gekauft.

Abstimmung: 12 : 0

 

 

  1. Bauhof und Feuerwehr Wurmannsquick: Ankauf von Tauchpumpen;

Die Tauchpumpe im Bauhof und die Tauchpumpe der Feuerwehr Wurmannsquick sind defekt und nicht mehr reparabel. Es sollen neue Pumpen mit 400 V Anschluss für den Bauhof und 230 V Anschluss für die FF Wurmannsquick erworben werden.

Nach den vorliegenden Angeboten ist die Fa. Gstöttl aus Fürstenzell-Engertsham der günstigste Anbieter. Der Marktgemeinderat beschließt: Bei der Fa. Gstöttl werden 2 Tauchpumpen Fabrikat Rosenbauer zum Bruttoangebotspreis von 3.114,71 € angekauft.

Abstimmung: 12 : 0

 

 

  1. Feuerwehren: Entschädigung für Gerätewarte;

Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass für die vom Markt an die Gerätewarte ausbezahlte jährliche Entschädigung kein Beschluss des Marktgemeinderates vorliegt. Der Marktgemeinderat beschließt: Die Gerätewarte der Feuerwehren des Marktes erhalten wie bisher eine jährliche Entschädigung von 60.-€.

Abstimmung: 12 : 0

 

  1. Wünsche u. Anträge:

Joachimbauer: Parkplatz Kindergarten Wurmannsquick fertigstellen;

Rettenbeck: Ortstermin in Hirschhorn wegen Dorferneuerung Bushaltestelle

Ries: Straße Hinterholzen, Instandsetzung bis Anwesen XXX

 

 

 

Wurmannsquick, den ……………………………………………………

 

 

Vorsitzender:………………………………………   Schriftführer:…………………………………