Breitbandausbau - 4. Förderverfahren

Breitbandausbau in Markt Wurmannsquick

 

Für alle Fragen rund um das Thema Breitbandausbau steht Ihnen der Breitbandpate beim Markt Wurmannsquick Frau Aigner zur Verfügung:

 

Kontaktdaten:

Frau Julia Aigner

Tel.: 08725 9669865

Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

………………………………………………………………………………………………………………………

Teilnahme am Bay. Förderprogramm 2012 / 2018 zum Ausbau der Breitbandversorgung

 

Mehr Informationen zum Bayerischen Förderprogramm finden Sie unter:

www.schnelles-internet-in-bayern.de

 

 

Interkommunale Zusammenarbeit:

Die Kommunen Wurmannsquick und Hebertsfelden haben für den Breitbandausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kommunen zeitnah das Auswahlverfahren starten werden. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen zeitgleichen Ausbau des Netzes entstehen.

 

1.    Markterkundungsverfahren                                  

2.    Ergebnis der Markterkundung

3.    Auswahlverfahren Bekanntmachung

4.    Auswahlverfahren Ergebnis

5.    Zuwendungsbescheid Bezirksregierung

6.    Kooperationsvertrag

7.    Fördersteckbrief

8.    Projektbeschreibung

 

1. Markterkundungsverfahren

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation , NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download und mindestens 2 MBit/s im Upload.

Bevor Fördermittel  eingesetzt werden können, hat der Markt Wurmannsquick im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

Die Kommune bittet daher, bis spätestens 30.03.2020 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Aufhebung des Förderverfahrens (veröffentlicht am 21.07.2020)

Das Verfahren wird nicht mehr in Anspruch genommen und abgebrochen.