Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 01.10.2015 im
Rathaus in Wurmannsquick.
Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister Georg Thurmeier;
Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Hermann Dorfner, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Rainer Hausladen, Johann Joachimbauer, Fritz Lohr, Stephan Reff, Andreas Ries, Maria Sextl, Josef Strobl, Florian Wald, Franz Weinfurtner, Erwin Werner;
Nicht anwesend waren: Dr. Armin Bauhuber;
Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier
Schriftführer: W. Schreiber
1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der einstimmig genehmigt wurde.
2. Information:
-Kindergarten Wurmannsquick, 40-jähriges Jubiläum am 18.10.
-Gemeindeausflug am 04.10. Abfahrt um 07.30 Uhr;
-Herbstmarkt am 03.10, Teilnahme Marktgemeinderat am Menschenkickerturnier;
3. Dorferneuerung Hirschhorn:
Bürgermeister Thurmeier stellt zu Beginn der Beratung den Ablauf der Förderung bei der vereinfachten Dorferneuerung klar. Vor Erstellung des Verwendungsnachweises bzw. des Zuwendungsantrages müssen alle Maßnahmen, auf die sich der Antrag bezieht, fertiggestellt sein. Eine Aufteilung der Maßnahmen in mehrere Schritte bei der Planung und der Ausführung ist jedoch möglich. Das Zuwendungsprogramm läuft noch bis zum Jahre 2020. Es sollten seiner Meinung nach die gesamten Maßnahmen in 2 Planungs- und Ausführungsabschnitte aufgeteilt werden. Im Verlauf der anschließenden Diskussion wurden von den Mitgliedern des Marktgemeinderates verschiedene Ansichten über eine Aufteilung der Maßnahmen in 2 Schritten, oder die Planung und Ausführung in einem Schritt geäußert. Mehrheitlich wurde jedoch eine Aufteilung in 2 Schritten als richtig erachtet. Auf Antrag von 3. Bgm. Rettenbeck sollte jedoch, falls eine Aufteilung stattfindet, spätestens in einem Jahr nach der 1. Teilmaßnahme die 2. Teilmaßnahme geplant bzw. ausgeführt werden. Die Planung soll vom Ing. Büro Bichler aus Gangkofen erfolgen, da dieses Büro bereits entsprechende Vorplanungen bzw. Entwürfe für einzelne Maßnahmen angefertigt hat. Die beteiligten Anlieger bzw. Grundeigentümer sollen frühzeitig bei den einzelnen Verfahrensschritten beteiligt werden.
Der Marktgemeinderat beschließt: Die vereinfachte Dorferneuerung in Hirschhorn wird in 2 Schritten beantragt, geplant und ausgeführt. Der 1. Schritt umfasst die Sanierung des Dorfplatzes und der Gehwege, die mit dem Dorfplatz in Verbindung stehen. Im 2. Schritt werden alle weiteren Vorhaben durchgeführt. Spätestens 1 Jahr nach Beantragung und Zuschusszusage des 1. Schrittes, soll der Antrag für den 2. Schritt zu Bezuschussung eingereicht werden.
Abstimmung 13 : 3
4. Musikverein Wurmannsquick: Antrag auf Zuwendung;
Der Musikverein Wurmannsquick plant den Ankauf einer neuen Tuba für die Ausbildung des Musikernachwuchses. Die Kosten für das bereits preisreduzierte Ausstellungsstück betragen brutto 6.550.-€. Der Verein bittet den Markt um einen Zuschuss zum Kauf. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Markt Wurmannsquick gewährt dem Musikverein für den Ankauf der Tuba eine Zuwendung von 1.500.-€.
Abstimmung: 16 : 0
5. XXX Putting: Antrag auf wesentliche Änderung ihrer Biogasanlage;
Die XXX beantragt beim Landratsamt Rottal-Inn die Genehmigung für eine wesentliche Änderung ihrer Biogasanlage gemäß § 16 BImSchG, sowie den entsprechenden Vorschriften der Anlage zur 4. BImSchV. Die Änderung umfasst die Erweiterung der Trafostation, die geänderte Lage der Lärmschutzwand, die Errichtung eines freistehenden Abgaskamines, die Erweiterung der BHKW-Anlage, die Erhöhung der Gesamtfeuerungswärmeleistung und die Errichtung einer Gasreinigungsanlage. Das Landratsamt Rottal-Inn bittet den Markt um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den geplanten Maßnahmen. Der Marktgemeinderat beschließt: Dem Antrag der XXX wird das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmung: 16 : 0
6. XXX Purmannstraße: Bauantrag;
XXX planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf ihrem Grundstück Flnr. 621/15 im Baugebiet Eglsee IV. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann somit gemäß Art. 58 BayBO die Genehmigungsfreistellung erhalten.
7. XXX Hirschhorner Straße: Bauantrag;
Herr XXX möchte an seinem bestehenden Haus Hirschhorner Straße 2 das Dachgeschoss ausbauen und den Einbau von Dachgauben an der Südseite des Daches vornehmen. Ein Nachbar hat seine Unterschrift nicht erteilt. Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 16 : 0
8. XXX Hirschhorn: Antrag auf Befestigung eines Grünstreifens;
Herr XXX möchte den gemeindeeigenen Grünstreifen entlang seines Grundstückes in Hirschhorn, Alte Hauptstraße 7a mit Rasengittersteinen auf seine Kosten befestigen, sowie den Unterhalt und die Pflege übernehmen. Im Verlauf der Beratung wurde deutlich, dass der betreffende Grünstreifen als Gehweg in Richtung Endach im Rahmen der Dorferneuerung Hirschhorn ausgebaut werden soll. Eine Befestigung wie beantragt scheidet damit aus. Der Marktgemeinderat beschließt mit 16 : 0 Stimmen, den Antrag abzulehnen.
9. XXX Rupertistraße: Antrag auf Sperrflächen im Bereich des Mehrzweckstreifens bei Ihrem Anwesen;
Frau XXX bemängelt die Parksituation im Bereich ihres Anwesens Rupertistraße 4a die durch den Umbau und die Vermietung des Anwesens Rupertistraße 9 entstanden ist. Außerdem führt sie Klage über das dauernde Parken von Anliegerfahrzeugen im Wendehammer am Ende der Straße. Sie beantragt Sperrflächen auf dem Mehrzweckstreifen zu errichten, um ihr das Ausparken aus ihrem Grundstück zu ermöglichen. Sie hat auch bereits mit der Polizeiinspektion Eggenfelden gesprochen. Die PI schlägt als Erstes eine Verkehrsschau vor. Der Marktgemeinderat ist der Ansicht, vor einer weiteren Beratung, bzw. Beschlußfassung das Ergebnis der am 13.10. stattfindenden Verkehrsschau abzuwarten.
10. Wünsche und Anträge:
Mooser: Winterdienst Neuorganisation
Fraunhofer: Müllsäckeverkauf durch den Markt
Wurmannsquick, den ………………………………………
Vorsitzender:…………………………………… Schriftführer:………………………………………